AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Techno-Z Ried
 

  1. Allgemeines und Vertragsabschluss
    Angebot und Annahme von Aufträgen erfolgen nur auf Grund nachstehender Bedingungen, die spätestens mit Unterschrift als anerkannt gelten. Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend; dies bis zu unserer Auftragsbestätigung.
     
  2. Preise
    Zur Berechnung kommen die am Tag der Vergabe gültigen Preise.
     
  3. Übergabe und Übernahme
    Die vergebenen Geräte werden seitens Techno-Z in technisch einwandfreiem Zustand und sofort einsatzfähig übergeben. Soweit Räume vermietet werden, befinden sich diese in ordnungsgemäßem Zustand. Die Räume werden sauber übergeben. Allfällige Schäden an Geräten und Räumen sind vom Übernehmer sofort bei Übernahme bekannt zu geben. Für Schäden, die erst nach der Übergabe durch den Übernehmer bekannt gegeben werden, haftet der Vergeber nur, wenn der Übernehmer nachweist, dass der Schaden bereits vor Übergabe bestanden hat. Der Beweis wird vom Übergeber erst dann als geführt betrachtet, wenn ihm vom Übernehmer hinsichtlich des Schadens ein Sachverständigengutachten eines in die Liste der Österreichischen gerichtlichen Sachverständigen eingetragenen Mitgliedes vorgelegt wird.
     
  4. Rückstellung der Gegenstände
    Der Erfüllungsort für die Übergabe der Fahrnisse ist das Büro des Vergebers. Die Rückstellung der Gegenstände hat in ordnungsgemäßem Zustand zu erfolgen. Vergebene Seminarräume sind besenrein, versperrt und geräumt von sämtlichen Fahrnissen des Übernehmers zu übergeben. Die Übergabe ist erst mit Rückstellung sämtlicher Schlüssel abgeschlossen. Für Schäden während der Benützung der Geräte und Seminarräume haftet der Übernehmer. Der Vergeber behält sich das Recht vor, allenfalls eingetretene Schäden bis längstens 14 Tage nach Beendigung der Vergabe dem Übernehmer schriftlich bekannt zu geben. In diesem Falle sind die Schäden längstens binnen 8 Tagen ab Bekanntgabe vollständig vom Übernehmer zu bezahlen.
     
  5. Verzug
    Erfolgt die Rückstellung nicht am vereinbarten Erfüllungsort bzw. zur vereinbarten Zeit, verrechnet der Vergeber auf das Entgelt Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a.. Die Verzugszinsen werden bis zu vollständigen Rückstellung des vergebenen Gegenstandes verrechnet.
     
  6. Zahlungsbedingungen
    Sofern nichts anderes in diesen AGB aufscheint, sind Rechnungen sofort nach Erhalt netto ohne Skonto zu bezahlen. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. berechnet. Tritt nach Abschluss des Vertrages eine wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Übernehmers ein oder werden Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Übernehmers zu mindern geeignet sind, werden sämtliche Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Der Übernehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Mahnspesen, Inkassokosten, sowie Kosten des vorprozessualen Einschreitens einer Rechtsvertretung in Rechnung gestellt werden und verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung dieser Kosten.
     
  7. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
    Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt österreichisches materielles Recht. Als Gerichtsstand wird das für Braunau am Inn jeweils sachlich zuständige Gericht vereinbart.

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Dienstleistungen
 

  1. Allgemeines und Vertragsabschluss
    Die Firma Techno-Z Ried Technologiezentrum Gesellschaft m.b.H., Molkeieistraße 4, 4910 Ried, Tel.: +43(0)7752/86989-4011, Fax: +43(0)7752/86989-4808, E-Mail: ried@techno-z.net, Firmenbuch Nr.: FN 186116 a, UID Nr.: ATU 48925203 im folgenden kurz Techno-Z genannt, ist Wiederverkäufer von Telekommunikationsdiensten im Sinne von § 3 Z. 14 TKG unter Aufsicht der Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH, Mariahilferstraße 77-79, 1060 Wien, Tel.: +43(0)1/58058-0, Fax: +43(0)1/58058-9191, E-Mail: rtr.@rtr.at; insbesondere auch von IP-Telefonie. Angebot und Annahme von Aufträgen erfolgen nur auf Grund nachstehender Bedingungen, die mit Unterschrift als anerkannt gelten. Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend; dies bis zu unserer Auftragsbestätigung.
     
  2. Preise
    Es gelten die Preise laut Preisliste.
     
  3. Die angebotenen Dienstleistungen werden seitens Techno-Z in technisch einwandfreiem Zustand, entsprechend dem Stand der Technik bereitgestellt. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der jeweiligen Freischaltung bzw. mit der dokumentierten Freigabe durch den Installationstechniker. Allfällige Schäden an Geräten und Räumlichkeiten sind vom Übernehmer sofort bei Übernahme bekanntzugeben. Für Schäden, die erst nach der Übergabe durch den Übernehmer bekanntgegeben werden, haftet das Techno-Z nur, wenn der Übernehmer nachweist, dass der Schaden bereits vor Übergabe bestanden hat. Störungen der Dienstleistungen hat der Übernehmer unverzüglich dem Techno-Z anzuzeigen. Störungen werden vom Techno-Z in der Regelentstörungszeit entsprechend den weiterverkauften Diensten behoben. Sollte dem Techno-Z von den TK-Betreibern ein Störungsentgelt in Verrechnung gebracht werden, ist das Techno-Z berechtigt, diese Störungsentgelte an den Übernehmer weiterzuverrechnen.
     
  4. Vergabezeit
    Die Dienstleistungen werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit erbracht. Diese unbefristeten Dauerschuldverhältnisse können von jeder Vertragspartei am Schluss eines jeden Kalendertages unter Einhaltung einer 1monatigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Die Kündigung muss der anderen Vertragspartei mindestens 1 Tag vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich zugehen. Bei späterem Zugang wird sie 1 Monat nach ihrem Zugang wirksam.
     
  5. Verzug
    Erfolgt die Rückstellung von Geräten nicht am vereinbarten Erfüllungsort bzw. zur vereinbarten Zeit, verrechnet der Vergeber auf das Entgelt Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. Die Verzugszinsen werden bis zur vollständigen Rückstellung des vergebenen Gegenstandes verrechnet. In diesem Zeitraum läuft auch die Miete des jeweiligen gemieteten Dienstes weiter. Weiters ist das Techno-Z berechtigt, sämtliche Kosten der Einbringlichmachung (Inkassokosten, rechtsanwaltliche Tätigkeit) an den Übernehmer weiterzuverrechnen. Unbeschadet dessen ist das Techno-Z berechtigt, unmittelbar bei Vorliegen eines Zahlungsverzuges hinsichtlich der vermieteten Dienste nach 5 Tagen ab Zugang der Abrechnung an den Übernehmer die Weiterleitung der gemieteten Dienste abzubrechen.
     
  6. Datenschutz
    Das Techno-Z ermittelt und verarbeitet die in § 87 Z. 4 und 5 TKG genannten Stamm- und Vermittlungsdaten. Diese Stamm- und Vermittlungsdaten werden für Zwecke der Besorgung der vermittelten Dienste und damit in Zusammenhang stehenden Leistungen verarbeitet und übermittelt.
     
    Im Sinne der Bestimmungen des TKG gespeicherte Vermittlungsdaten werden binnen 6 Monaten nach Bezahlung der entsprechenden Entgelte gelöscht. Inhaltsdaten werden unmittelbar nach Erbringung der Leistung gelöscht.
     
  7. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
    Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt österreichisches materielles Recht. Als Gerichtsstand wird das für den Sitz von Techno-Z jeweils sachlich zuständige Gericht vereinbart, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Teilnahme- bzw. stornobedingungen für kostenplichtige schulungsangebote durch das techno-z Ried

 

Sofern nicht besondere Teilnahme- bzw. Stornobedingungen vereinbart werden, gelten folgende:

 Nach Eingang Ihrer Anmeldung im Techno-Z erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung.

  1. Für den Fall, dass Sie Dritte zu dieser Veranstaltung anmelden, erklären Sie ausdrücklich, dass Sie bevollmächtigt sind, diese Anmeldung vorzunehmen und die Daten des Dritten weiterzugeben sowie, dass das Techno-Z Ried diese Daten für Zwecke der Durchführung dieser Veranstaltung verarbeiten darf. Sie halten Techno-Z Ried Technologiezentrum GmbH diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos.
  2. Sie können Ihre Anmeldung bis längstens 10 Tage vor der Veranstaltung (bei uns einlangend) kostenfrei stornieren. Sollten Sie die Stornierung später vornehmen oder an der Veranstaltung nicht teilnehmen, ohne rechtzeitig storniert zu haben, ist die gesamte Teilnahmegebühr an uns zu bezahlen.
  3. Für den Fall Ihrer Verhinderung steht es Ihnen frei, einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Die Verrechnung der Veranstaltung erfolgt – vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger schriftlicher (auch per Mail) Vereinbarung – an Sie.
  4. Wir behalten uns das Recht vor, die Veranstaltung spätestens 7 Tage vor dem vorgesehenen Termin, im Falle höherer Gewalt, aufgrund von Covid-19-Regelungen des Bundes, Landes oder der Techno-Z Ried, aufgrund behördlicher Anordnungen oder aufgrund schwerwiegender allgemeiner Sicherheitsbedenken, auch kurzfristig abzusagen oder – sofern möglich bzw. zweckmäßig – zu verschieben. Wir werden Sie darüber rechtzeitig informieren. Im Falle einer Verschiebung werden wir Sie so schnell wie möglich über den Ersatztermin in Kenntnis setzen.
  5. Im Zuge der Veranstaltung werden eventuell Lichtbilder bzw. Filme, auf denen auch Sie als Teilnehmer der Veranstaltung zu sehen sind, hergestellt und von Techno-Z Ried Technologiezentrum GmbH – auch elektronisch und auch in Ausschnitten – verarbeitet und verwendet, insb. auch veröffentlicht bzw. – wie auch immer – verbreitet. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, teilen Sie dies rechtzeitig mit (per Mail, per Post, etc). Dann werden wir von einer solchen Verarbeitung und Verwendung selbstverständlich Abstand nehmen.
  6. Unsere Haftung für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl von Ihnen mitgebrachter Gegenstände und Wertsachen ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Ferner wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung für Personenschäden übernommen, die sich in unseren Veranstaltungsräumlichkeiten, in den Pausenräumen und Gangflächen sowie Nebenräumen sowie den von uns für Veranstaltungszwecke benutzten Räumlichkeiten Dritter ereignen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Veranstaltungen von Trainern und Referenten gemachten Aussagen übernehmen wir keine Haftung bzw. Gewährleistung. Die verwendeten Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht (auch nicht auszugsweise) ohne unsere Einwilligung und die Einwilligung des jeweiligen Referenten vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.
  7. Die Rechnungslegung an Sie erfolgt nach der Veranstaltung. Die Rechnung ist binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung an uns zu bezahlen.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen – CoWo
 

  1. Allgemeines

    1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Unternehmens Techno-Z Ried Technologiezentrum GmbH bezüglich dem Projekt Coworkingspace, nachfolgend CoWo genannt, die diese gegenüber ihren Kunden/Vertragspartnern erbringt. Geschäftsbedingungen des Kunden, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch Coworkingspace Salzburg keine Geltung.
    2. Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden, als auch an Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personen-gesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
       
  2. Leistungsbeschreibung

    1. Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von CoWo ist die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen einschließlich der unbegrenzten Internetnutzung (Wlan), der Bereitstellung von Seminarräumen und Briefkästen, im Rahmen der angebotenen Leistungen: Flexdesk, Fixdesk und Postbox.
    2. Je nach gewählter Vertragsart/Tarif ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und/oder bestimmte Zeit beschränkt. Folgende Tarife werden derzeit angeboten:
      1. Flexdesk: 10 Werktage Nutzungsberechtigung pro Monat an wechselnden Arbeitsplätzen inklusive unbegrenzter Internetnutzung (Wlan). Nutzung nur im Rahmen der Öffnungszeiten.
      2. Fixdesk: Permanente Nutzungsberechtigung eines bestimmten Arbeitsplatzes inklusive unbegrenzter Internetnutzung (Wlan). Uneingeschränkter Zugang 24/7 zum CoWo
      3. Postbox: Nutzung eines Briefkastens im TechnoZ Ried Gebäude, der je nach Tarif innerhalb der Öffnungszeiten (Flexdesk) oder rund um die Uhr (Fixdesk) zugänglich ist. Für die Nutzung eines Briefkastens ist somit ein bestehendes Flexdesk oder Fixdesk Vertragsverhältnis notwendig und an ein solches gebunden
    3. Die Büroarbeitsplätze sind ausgestattet mit: Tisch, Stuhl, Strom, Wlan, sowie einem versperrbaren Rollcontainer bei Fixdesks
    4. Der Kunde hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt. (Flexdesk-Nutzer wiederholen diesen Vorgang am Beginn jeden gebuchten Tages)
    5. Die Arbeitsplätze dürfen durch den Kunden nur für den bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung der Coworkingspacenutzung über die eines Schreibtischarbeitsplatzes hinaus (z.B. für Veranstaltungen, Produktion o.ä.) bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von CoWo. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt CoWo zur fristlosen Kündigung.
    6. Flexdesk-Nutzer müssen ihren Arbeitsplatz am Ende jedes gebuchten Tages vollständig von eigenen Utensilien räumen und in bestmöglichen Zustand verlassen.
       
  3. Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln

    1. Der Zugang zum CoWo ist für:
      1. Nutzung von Flexdesk-Nutzern ist nur während der allgemeinen Öffnungszeiten werktags von 9 bis 18 Uhr möglich.
      2. Fixdesk-Nutzern mit persönlichem Zugangspasswort bzw. Schlüssel stets möglich. Außerhalb der Öffnungszeiten ist es nicht erlaubt Nicht-CoWo Nutzern den Zutritt zum CoWo oder ins TechnoZ zu gewähren. Wer abends als Letzter die Räumlichkeiten verlässt ist dazu angehalten Lichter abzudrehen und die Eingangstüren zu verschließen.
    2. Schuldhafter Zahlungsverzug des Mitglieds berechtigt CoWo zur Verweigerung des Zutritts bis der Rückstand ausgeglichen ist.
    3. Der Kunde hat mit weiteren Kunden des CoWos einen höflichen und kollegialen Umgang zu pflegen und die Räumlichkeiten sowie Einrichtung des CoWos schonend zu behandeln.
    4. CoWo ist berechtigt, für Beschädigungen und Verschmutzungen einen Schadenersatz bzw. Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.
       
  4. Vertragsschluss und Vertragslaufzeit

    1. Mit der Buchung durch den Kunden kommt ein Vertrag mit CoWo entsprechend dem vom Kunden gewählten Tarif zustande.
    2. Die Vertragslaufzeit der einzelnen Tarife ist unbefristet und beträgt mindestens einen Monat. Die Vertragslaufzeit beginnt, wenn nicht anders schriftlich festgehalten, am Tag des Vertragsabschlusses.
    3. Mit dem Vertragsabschluss erwirbt der Kunde ein Nutzungsrecht im Rahmen des § 2. Ein Bestands- oder Untermietverhältnis wird nicht begründet.
       
  5. Tarife und Zahlungsmodalitäten, Kaution
    1. Alle Preise von CoWo sind Nettopreise exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüberhinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife/Preise von CoWo.
    2. Die Zahlung der in §2 genannten Tarife erfolgt stets monatlich und im Voraus
    3. Der Kunde begleicht von CoWo gestellte Rechnung innerhalb von 5 Werktagen. Der Kunde kann CoWo zur Einziehung des vereinbarten Entgelts per Lastschrift ermächtigen. Die Zahlung per Lastschrift bedarf der Zustimmung von CoWo. Der Kunde kann die erteilte Einziehungsermächtigung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen.
    4. Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die CoWo infolge der Nichteinlösung der Lastschrift oder aufgrund eines Widerspruchs entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
    5. Vor Nutzungsbeginn der einzelnen Tarife ist eine Kaution zu hinterlegen, die nach einer ordentlichen Vertragsbeendigung und ordentlichen Hinterlassens des Nutzungsgegenstandes wieder zur Gänze ausbezahlt wird.
       
  6. Haftung
    CoWo übernimmt keine Haftung (auf Diebstahl, Feuer, Wasser) für die vom Kunden in die Räumlichkeiten von CoWo eingebrachten Arbeitsmittel und Sachen sowie auf dessen Arbeitstätigkeiten. Außerdem haftet CoWo nicht für Datenverlust des Kunden infolge von Unterbrechung der Internetverbindung oder der Stromversorgung.
     
  7. Datenschutz
    1. CoWo wird die Vorschriften über den Datenschutz nach den gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.
    2. Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde willigt ferner in die Übermittlung seiner zur Bonitätsprüfung notwendigen persönlichen Daten an ein Auskunftsbüro ein. Sämtliche Daten werden durch CoWo sowie berechtigte Dritte vertraulich behandelt.
    3. Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. CoWo verpflichtet sich in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden.
       
  8. Ende der Nutzungsdauer

    1. Alle Tarife können monatlich unter der Einhaltung einer Kündigungsfrist von 7 Tagen von beiden Seiten beendet werden. Nicht im jeweiligen Vertragszeitraum konsumierte Nutzungstage werden nicht rückvergütet. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.
    2. CoWo kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dieser liegt u.a. vor, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung von 1 Woche in Verzug gerät oder seine vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schuldhaft verletzt (z.B. unleidliches Verhalten gegenüber Mitarbeitern oder Einrichtungsgegenständen von CoWo oder Kunden). Ferner, wenn die Grundlage für das Nutzungsverhältnis mit dem Kunden wegfällt (Wasserschaden oder Feuerschaden).
    3. Der Kunde kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kundigen, wenn wichtige Gründe vorliegen, die ihm die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses unzumutbar machen. Kurzfristige Unterbrechungen der Stromversorgung oder der Internetverbindung zu Reparatur und Wartungszwecken sowie die Reparatur sonstiger Anlagen stellen keinen wichtigen Grund zur Kündigung dar.
    4. Nach Ablauf der jeweiligen Nutzungsdauer hat der Kunde den überlassenen Arbeitsplatz, sowie Rollcontainer und Briefkasten von seinen Gegenständen geräumt in ordentlichem Zustand zu verlassen.
    5. Sofern zum Ende der Nutzungsdauer der Kunde noch Zahlungen an CoWo zu leisten hat, kommt CoWo ein Zurückbehaltungsrecht an den am Arbeitsplatz bzw. im Rollcontainer und Briefkasten befindlichen Sachen zu.